Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der C Fitness Iron&Soul GmbH, Moos 7a, 6410 Telfs (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios [Iron&Soul Telfs].
1.2.
Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.
1.3.
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund einer mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

2. Vertragsschluss

2.1.
Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung der Mitgliedschaftsvereinbarung im Fitnessstudio oder durch Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen in der Mitgliedschaftsvereinbarung gehen diesen AGB vor.
2.2.
Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie der Mitgliedschaftsvereinbarung zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3.
Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Mitgliedschaft und somit das Fitnessstudio ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten nicht nutzen.
2.4.
Starterpaket: Zu Beginn der Mitgliedschaft kann Iron & Soul dem Mitglied ein Starterpaket als kostenloses Willkommensgeschenk anbieten, z.B. ein Vorhängeschloss, mit einer Tasche, einem Handtuch oder einer Trinkflasche. Dieses Geschenk ist eine unverbindliche Geste; es besteht kein Anspruch darauf. Iron & Soul behält sich vor, den Inhalt des Pakets zu ändern oder das Angebot einzustellen. Iron & Soul übernimmt keine Gewährleistung für die Artikel im Paket.
2.5.
Jede Änderung von Mitgliedsdaten ist Iron & Soul unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören unter anderem: Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Mitgliedschaftsvereinbarung sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Kursteilnahme, Solarium, Sauna, Massarium). Zusätzliche Leistungen, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, sind vom Mitglied gesondert zu den angebotenen Preisen zu bezahlen.
3.2.
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1.
Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten ausschließlich zu privaten Zwecken und nach Maßgabe der Mitgliedschaftsvereinbarung berechtigt. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann kein Zutritt zum Studio gewährt werden.
4.1.2.
Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss ein Zutrittsmedium, ein Schloss für den Spind, ein Starterpaket (Handtuch, Trinkflasche etc.) und eine Körperbemessung gegen eine einmalige Anmeldegebühr von 39€. Das Zutrittsmedium ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Zutrittmediums ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Zutrittsmediums durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Zutrittsmediums eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu entrichten. Das alte Zutrittsmedium verliert mit Ausstellung des neuen Zutrittsmediums ihre Gültigkeit. Ohne Zutrittsmedium ist keine Nutzung der Wellness-Optionen möglich.
4.1.3.
Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen des Zutrittsmediums möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.
4.1.4.
Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht Mitglieder sind (z.B. Kinder) ist nicht gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5.
Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6.
Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich. Das anwesende Personal ist weisungsberechtigt zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs, insbesondere zur Einhaltung der Hausordnung. Dem Studiopersonal ist Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen einer Weisung kann dazu führen, dass ein Hausverbot ausgesprochen wird.
4.1.8.
Die von Iron & Soul erlassene Hausordnung ist von allen Mitgliedern zu beachten. Die Hausordnung umfasst spezifische Bestimmungen bezüglich der erlaubten Nutzung des Studios, des Schutzes der Rechte anderer Mitglieder und des Verbots von illegalen Substanzen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen behält Iron & Soul sich das Recht vor, den Mitgliedsvertrag unverzüglich zu beenden und darüber hinaus Schadensersatz für die bis zum nächstmöglichen regulären Kündigungstermin anfallenden Mitgliedsbeiträge zu fordern.
4.1.9.
Die Nutzung der Spinde, die Iron & Soul bereitstellt, ist den Mitgliedern nur während ihres Aufenthalts im Studio gestattet. Für die Sicherung der Spinde ist ein eigenes Vorhängeschloss durch das Mitglied zu verwenden. Iron & Soul hat das Recht, Spinde, die über die Anwesenheit hinaus in Gebrauch sind, zu öffnen und zu räumen. Persönliche Gegenstände, die aus den Spinden entfernt werden, bewahrt Iron & Soul bis zu vier Wochen auf, bevor sie entsorgt werden. Für den entstandenen Schaden übernimmt Iron & Soul keine Haftung.
4.1.10.
Iron & Soul bietet in bestimmten Studios Kundenparkplätze an, die nur während des Studienaufenthalts und gemäß den spezifischen Nutzungsregeln des Parkplatzes verwendet werden dürfen. Bei Nutzung des Parkplatzes ohne Anwesenheit im Studio oder bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann Iron & Soul das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen und/oder eine Vertragsstrafe verhängen.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1.
Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2.
Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3.
Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1.
Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2.
Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3.
Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1.
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder oder des Personals ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3.
Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1.
Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5.2.
Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten ist untersagt.
4.5.3.
Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.3.
Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

5. Öffnungszeiten

5.1.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag:
Samstag, Sonntag und Feiertag:
06:00 Uhr bis 00:00 Uhr
09:00 Uhr bis 21:00 Uhr
5.2.
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den der Mitgliedschaftsvereinbarung zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

6. Entgelt

6.1.
Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils im Voraus im 4-Wochen-Zyklus erhoben und wird per Einzugsermächtigung abgebucht. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.2.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.3.
Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.  
6.4.
Das Mitglied muss sicherstellen, dass sein Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung durch Iron & Soul ausreichend gedeckt ist. Falls eine Lastschrift mangels Deckung oder aufgrund eines Widerspruchs nicht durchgeführt werden kann und das Mitglied dafür verantwortlich ist, hat Iron & Soul das Recht, eine Pauschalgebühr von 10 € für entstandene Kosten zu fordern. Sollte auch ein zweiter Versuch der Abbuchung scheitern, fallen erneut Gebühren in Höhe von 10 € an.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag besitzt eine anfängliche Mindestlaufzeit, die beim Abschluss festgelegt wird. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende in schriftlicher Form zugegangen ist.
7.2.
Mitglieder können den Vertrag einmal pro Kalenderjahr gegen eine Gebühr von 10€ ruhen lassen. Die Ruhezeit kann ausschließlich im vierwöchigen Zyklus beantragt werden, der dem Zahlungszyklus entspricht (max. 6 vier Wochen Zyklen pro Kalenderjahr). Während einer Ruhezeit entfallen die Mitgliedsbeiträge, jedoch können die Angebote von Iron & Soul in dieser Zeit nicht genutzt werden. Die Mitgliedschaftsdauer wird um die Ruhezeit verlängert. Eine Ruhezeit kann nicht beansprucht werden, sobald der Vertrag gekündigt wurde oder wenn Iron & Soul das Recht auf eine außerordentliche Vertragskündigung hat.
7.3.
Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.3.1.
das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.3.2.
das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.3.3.
das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
7.4.
Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.4.1.
das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
7.4.2.
das Mitglied nach Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
7.5.
Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen der Mitgliedschaftsvereinbarung können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.6.
Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.7.
Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
7.8.
Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz verlegt und dieser somit mehr als 30 Kilometer vom genutzten Fitnessstudio entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist innerhalb von vier Wochen ab Begründung des neuen Hauptwohnsitzes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegister (Meldebestätigung) betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben.
7.9.
Das Recht beider Vertragsparteien, die Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

8. Betriebsunterbrechungen

8.1.
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1.
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „Mitgliedschaft abschließen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss der gewählten Mitgliedschaftsvereinbarung abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
9.2.
Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber [C Fitness Iron&Soul GmbH, Moos 7a, 6410 Telfs, Tel.Nr: 05262 22101, E-Mail: studio@ironandsoul.at] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
9.3.
Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10. Änderung der AGB

10.1.
Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
10.2.
Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
10.4.
Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.

11. Datenschutz

11.1.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mitglieds werden auf der Datenschutzerklärung des Anbieters (abrufbar auf www.ironandsoul.at) zur Verfügung gestellt.

12. Schlussbestimmungen

12.1.
Das Mitglied hat bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4.
Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.